Schau mal hier:
https://www.dbb.berlin/tarifvertraege/na...sbetriebe/
Wenn sich da in den Änderungsverträgen nichts geändert hat, dann gilt:
§ 19 - Beendigung des Arbeitsverhältnisses
4) Die Kündigungsfrist eines Arbeitsverhältnisses beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten
oder zum Ende eines Kalendermonats. Abweichend davon beträgt die
Kündigungsfrist bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses
zwei Wochen zum Monatsschluss.
Darüber hinaus gelten für alle Arbeitnehmer folgende Kündigungsfristen bei
arbeitgeberseitiger Kündigung:
Kündigungsfrist zum
Betriebszugehörigkeit Ende des Kalendermonats
mindestens 2 Jahre 1 Monat
mindestens 5 Jahre 2 Monate
mindestens 8 Jahre 3 Monate
mindestens 10 Jahre 4 Monate
mindestens 12 Jahre 5 Monate
mindestens 15 Jahre 6 Monate
mindestens 20 Jahre 7 Monate