30.06.2022, 13:18
Guten Tag,
ich besetze als A9er einen A10 Posten. In meiner Dienststelle gibt es keine A9 Tätigkeit. Ich werde jetzt für eine A10 Beförderung ausgewählt und frage mich, ob die Durchführung einer Erprobungszeit rechtmäßig ist?
Sinn und Zweck dieser 6-monatigen Erprobung ist es, die Aufgaben des A10 Postens zu übernehmen und zu zeigen, dass man diese Tätigkeit ausüben kann. Da meine Dienststelle jedoch keine A9 Tätigkeit hat, übe ich als A9er bereits über Jahre die Tätigkeit der A10 Stelle aus…
ich besetze als A9er einen A10 Posten. In meiner Dienststelle gibt es keine A9 Tätigkeit. Ich werde jetzt für eine A10 Beförderung ausgewählt und frage mich, ob die Durchführung einer Erprobungszeit rechtmäßig ist?
Sinn und Zweck dieser 6-monatigen Erprobung ist es, die Aufgaben des A10 Postens zu übernehmen und zu zeigen, dass man diese Tätigkeit ausüben kann. Da meine Dienststelle jedoch keine A9 Tätigkeit hat, übe ich als A9er bereits über Jahre die Tätigkeit der A10 Stelle aus…