KR Stufe bei Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe
#1

Bleibt die Stufe gleich bei Wechsel in eine höhere KR?
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#2

Kommt auf den Tarifvertrag an.
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#3

Ja, siehe § 17 Abs. 4 Satz 1 TV-L:
Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2; bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte.
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