Keine Briefwahl bei Bundestagswahl?
#1

Hallo,

ist insofern eine Gesetzesänderung möglich, dass bei der sehr wahrscheinlich im Februar 25 anstehenden Bundestagswahl keine Briefwahl durchgeführt wird?

Anfang Februar sollen erst alle Partei-Kandidatenlisten fertig sein, bis dann alle Stimmzettel gedruckt und in den Kommunen verteilt sind, da bleiben im besten Fall nur 3 Wochen Briefwahl, eher vllt nur 1 - 2. Wenn man dran denkt, was da aber alles im Vorfeld und im Nachhinein dranhängt, ist es das wert bzw. ist das den Kommunen zumutbar?

Danke.

LG
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#2

Warum soll das nicht mach- und zumutbar sein?

Bei der diesjährigen Kommunalwahl, bei der in BW ja alle Wahlberechtigten die Stimmzettel nach Hause geschickt bekommen,  haben wir die Kreistagsstimmzettel auch erst 2 Wochen vor der Wahl erhalten. Da mussten wir in kürzester Zeit nicht nur die Briefwähler bedienen, sondern auch noch alle anderen.

Man richtet die Briefwahlunterlagen einfach vor und steckt dann einfach in jeden Umschlag einen Stimmzettel, klebt zu und schickt ab. Wenn Auslandsdeutsche in z. B. Australien den Wahlbrief aufgrund der Postlaufzeiten nicht rechtzeitig zurück schicken können, ist das halt deren "Risiko".
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#3

Zumindest 1961 hatte das BVerfG entschieden, dass keine Pflicht zum Anbieten einer Briefwahl besteht. Grundsätzlich wäre eine solche Änderung wohl verfassungsrechtlich zulässig. Ob dies auch noch für eine so kurzfristige Änderung gilt wäre aber schon nicht mehr so klar.

Aber eindeutig ist, dass es zu keiner solchen Änderung kommen wird. Als solches müssen sich die Kommunen darauf vorbereiten. Das ist ja auch nicht die erste vorgezogene Neuwahl. Notfalls muss die Kommune halt Personal aus anderen Bereichen abziehen und/oder Überstunden anordnen.
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