19.02.2020, 16:54
Hallo, ich bin seit 3 Jahren im Kommunalen Vollzugsdienst beschäftigt.
Meine Eingruppierung war zunächst E6 / 4 und dann wurde ich in die E7 eingruppiert.
Informiere ich mich aber über ähnlich große Kommunen mit gleichen Aufgaben, sehe ich dass diese mit E9a eingruppieren.
Meine Gewerkschaft schüttelt da den Kopf darüber, deren Meinung ist, dass dies völlig untergruppiert ist.
Zum einen lautet meine Frage wie die Rechtslage bei eine Klage steht.
Meine Eingruppierung war zunächst E6 / 4 und dann wurde ich in die E7 eingruppiert.
Informiere ich mich aber über ähnlich große Kommunen mit gleichen Aufgaben, sehe ich dass diese mit E9a eingruppieren.
Meine Gewerkschaft schüttelt da den Kopf darüber, deren Meinung ist, dass dies völlig untergruppiert ist.
Zum einen lautet meine Frage wie die Rechtslage bei eine Klage steht.