27.05.2014, 12:47
Hallo liebe Kolleginnen u. Kollegen,
ich hätte da einmal eine Frage zur Kommunalwahl. Also, angenommen, eine WG fährt sich ne große Wahlniederlage ein und verfügt nur noch über beispielsweise 5 Sitze. Dagegen stehen zwei andere WG mit satten 11 Sitzen insgesamt. Insofern ist klar, dass die kleine, geschrumpfte WG eigentlich mit keinem einzigen Antrag etc. mehr durchkommt. In dieser Situation macht doch die Annahme des Mandats gar keinen Sinn mehr. Was würde passieren, wenn die betreffende WG eigentlich komplett zurück treten würde bzw. kein einziges Mitglied das Mandat annähme? Würden die 5 Sitze dann den anderen Gruppen zugeschlagen oder würde dies zu einer Neuwahl führen? Für eine kurzfristige Antwort wäre ich Euch dankbar.
MfG: Haegar
ich hätte da einmal eine Frage zur Kommunalwahl. Also, angenommen, eine WG fährt sich ne große Wahlniederlage ein und verfügt nur noch über beispielsweise 5 Sitze. Dagegen stehen zwei andere WG mit satten 11 Sitzen insgesamt. Insofern ist klar, dass die kleine, geschrumpfte WG eigentlich mit keinem einzigen Antrag etc. mehr durchkommt. In dieser Situation macht doch die Annahme des Mandats gar keinen Sinn mehr. Was würde passieren, wenn die betreffende WG eigentlich komplett zurück treten würde bzw. kein einziges Mitglied das Mandat annähme? Würden die 5 Sitze dann den anderen Gruppen zugeschlagen oder würde dies zu einer Neuwahl führen? Für eine kurzfristige Antwort wäre ich Euch dankbar.
MfG: Haegar