Kontrollwahn
#1

Mein Vorgesetzter verlang eine persönliche Abmeldung zum Dienstende, obwohl Zeitrfassung vorhanden.
Auch muss ich mich bei jeder weiteren AU (jetzt 8 Monate schwere Handverletzung) persönlich Abmelden.
An der Zentrale reicht es ihm nicht. Obwohl er sofort per Telefon / Mail informiert wird.

Arbeitshandschuhe kauf ich mir jetzt schon seit 01. 2024 selbst, weil mein Vorgesetzter und Abteilungsleitung mir verboten haben, zur Kleiderkammer zu gehen.
Arbeitsmaterial nur über mein Vorgesetzten, der aber nicht rausgibt.

Ich bin der Einzige von ca. 300 Mitarbeiter, mit diesen Auflagen..

Beschwerde bei Schwerbehindertenvertretung und Stadthaus bleiben ungehört.
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#2

"Mein Vorgesetzter verlang eine persönliche Abmeldung zum Dienstende, obwohl Zeiterfassung vorhanden."
Das darf er grundsätzlich. Soweit damit im Ergebnis bestehende Gleitzeitregelungen nicht eingeschränkt werden (z.B. weil er nur bis zu einer bestimmten Zeit da ist).

"Auch muss ich mich bei jeder weiteren AU (jetzt 8 Monate schwere Handverletzung) persönlich Abmelden.
An der Zentrale reicht es ihm nicht. Obwohl er sofort per Telefon / Mail informiert wird."
Hier kommt es auf die Details an und ob er befugt ist für den Arbeitgeber den Weg der Arbeitsunfähigkeitsmeldung zu regeln. Ggf. meldet man sich halt außerhalb seiner Arbeitszeiten oder beauftragt eine Dritte Person mit der Übermittlung der Information.

"Arbeitshandschuhe kauf ich mir jetzt schon seit 01. 2024 selbst, weil mein Vorgesetzter und Abteilungsleitung mir verboten haben, zur Kleiderkammer zu gehen.
Arbeitsmaterial nur über mein Vorgesetzten, der aber nicht rausgibt."
Man Informiert dann halt den Vorgesetzten und dessen Vorgesetzten und das Personalreferat, dass man wegen fehlenden Arbeitsmitteln nicht arbeiten kann. Daneben bindet man die für Arbeitsschutzfragen zuständig Stellen ein. Ergänzend Personalrat.
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