Krank werden während der Arbeitszeit - interne Regelungen
#1

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich benötige dringend Info´s über eventuelle Regelungen in Euren Dienststellen. Folgendes:
Wie ist bei Euch die Regelung, wenn MA´s während der Arbeitzeit erkranken? Also, MA ist bereits im Dienst und wird krank. Interessieren würde mich
1. wie wird die Anwesenheit geregelt?
2. müssen die MA´s gleich zum Arzt und einen Schein bringen?

Viele Grüße und Danke

Mumie
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#2

Hallo Mumie!

Eigentlich kann es zu 1. keine unterschiedlichen Regelungen geben. Wer krank ist, kann nicht ins "Minus rutschen" oder dergleichen. D. h. wer die Arbeit aufnimmt und krank wird, muss das ordnungsgemäß beim zuständigen Vorgesetzten oder Sachbearbeiter anzeigen und sich abmelden. Die fehlenden Stunden werden gut geschrieben.

Zu 2.
Bei uns gilt die Regelung nach § 5 EntgFG: wer krank ist oder wird, muss das unverzüglich bekannt geben (Anruf oder dgl.) und wer länger als 3 Tage krank ist, muss das durch den gelben Schein nachweisen. Der muss dann auch spätestens am 4. Tag vorliegen.

Der AG kann aber den Nachweis auch früher verlangen!

Hilft Dir das weiter?
Gruß
Auenlandbewohnerin
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