Krankengeld und Jahressonderzahlung
#1

Ich habe seit dem 15.10.2022 eine neue Stelle im öffentlichen Dienst (TVÖD VKA West/ Eingruppierung 9b Stufe 4) angetreten und bin leider zwei Wochen nach Dienstantritt an Corona erkrankt. Mein Arbeitgeber hat daraufhin mein Entgelt für die 8 Krankheitstage nicht gezahlt (das ist ja richtig, weil ich innerhalb der ersten 28 Tage erkrankt bin). Aber meine anteilige Jahressonderzahlung ist KOMPLETT gestrichen - mit der Begründung, ich hätte keine 4 Wochen am Stück gearbeitet. Ist das richtig?
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#2

Im TVöD besteht ab dem ersten Tag Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Entscheidend ist hier, dass tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vorlag und nicht nur eine Infektion.

Anspruch auf anteilige Jahressonderzahlung besteht. (Das Arbeitsverhältnis besteht noch?) Bis wann dauert die Arbeitsunfähigkeit an? Grundsätzlich sollte ein Anspruch von 3/12 bestehen.
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