Guten Morgen zusammen,
müssen für die Entgeltgruppe eine der Voraussetzung erfüllt sein oder alle? Ich erlebe, dass Sparkassen die Auslegung der EG sehr willkürlich vornehmen und es wenig Transparenz gibt.
Danke für eure Rückmeldung.
Vg
Es geht um eine Eingruppierungskommission bei uns. Es wird behauptet, dass alle Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Ganz interessant sind die eGs mit Führung - dass x MA mit EG 13 unterstellt sein müssen. Da bin ich einfach anderer Auffassung, da ich auch das "Hälfteprinzip" kenne.
Beiträge: 194
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2023
Natürlich müssen die Entgeltmerkmale für eine Entgeltgruppe ganz erfüllt sein, um ein entsprechendes Entgelt zu bekommen.
Der Hälfte-Grundsatz:
Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD entspricht die auszuübende Tätigkeit den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe, wenn mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die die Anforderungen eines oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale einer Entgeltgruppe erfüllen.
Ist in einem Tätigkeitsmerkmal ein abweichendes zeitliches Maß bestimmt, gilt dieses (§ 12 Abs. 2 Satz 5 TVöD).
(
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Beho...a_faq.html)