Kurzfristig angeordneter ZWANGS-Brückentag
#1

Folgende Anordnung kam heute morgen: 30.01.2023

"Die Gemeindeverwaltung inkl. aller Außenstellen bleiben vom 17.02. bis einschließlich 21.02.2023 geschlossen!
Für diese Zeit ist ein Urlaubsantrag zu stellen oder ein Antrag zum Abbau der eventuell angefallenen Mehrarbeitsstunden.
Alle Kolleginnen und Kollegen, die sich an den Tagen nicht von einer unten aufgeführten Ausnahmeregelung betroffen sind, haben demnach für die Schließtage Urlaub oder Mehrarbeitsstunden in Anspruch zu nehmen. Auch wird es an diesen Tagen keine Möglichkeit geben, im Home-Office zu arbeiten.

 
Ausnahmeregelung:
Beim Bauhof ist auch in dieser Zeit der Winterdienst sicherzustellen und je nach Wetterlage ein entsprechender Bereitschaftsdienst zu organisieren.
Beim Standesamt (Sterbefall etc.) wird der Fachbereichsleiter Zentrale Verwaltung in Rufbereitschaft sein. Die notwendigen Maßnahmen hierfür werden von Seiten Herr Huber organisiert werden.
Für die Zeit der Abwesenheit ist eine entsprechende Abwesenheitsnotiz in Outlook einzustellen.
 
Regelung am „Schmutzigen Dunschtig“, 16.02.23
Alle Mitarbeiter die an diesem Tag zum närrischen Treiben im Rathaus sind, werden die Stunden gutgeschrieben.
Hier wird eine Liste in der Küche liegen, in der sich alle eintragen müssen. Somit muss für den Donnerstag kein extra Antrag gestellt werden.
Für die Mitarbeiter, die an diesem Tag nicht arbeiten und auch nicht im Rathaus anwesend sind, müssen ganz normal Urlaub/Überstunden nehmen."

Meine Fragen:
Hat der Bürgermeister das Recht so kurzfristig alle Außenstellen wegen Fasnacht zu schließen? Wie lange vorher muss er das ankündigen? Muss ich das hinnehmen?
Wir haben keinen Betriebsrat.
Die gleiche Frage zielt auf den 16.02.
Dringende Gründe sind Fasnet wohl nicht oder? Ich würde lieber arbeiten.
Welche Gesetze kann ich für den Widerspruch angeben?
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#2

Betriebsurlaub muß rechtzeitig angekündigt werden. Die Rechtsprechung geht wohl von 6 Monaten aus.
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#3

Ich sehe das auch so. Erscheint mir unzulässig, da kein wirklicher Grund vorliegt. Außerdem halte ich es für unzulässig, dass jemand, der mit dem ganzen Kram nix anfangen kann Urlaub nehmen muss und andere für die Feierei die Stunden schreiben können...
Sollte man mal bei einem Anwalt vorstellig werden und eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Kostet nicht viel, verschafft aber Klarheit.
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