18.12.2012, 22:59
Das Landesverwaltungsamt in Thüringen hat dem Landrat des Kreises Saalfeld-Rudolstadt untersagt, eine Nebentätigkeit als Geschäftsführer eines privaten Fuhrunternehmens wahrzunehmen. Hintergrund ist offenbar eine mögliche Interessenkollision zwischen den Aufgaben des Kreises und den Tätigkeiten der Firma:
http://www.tlz.de/startseite/detail/-/sp...1670670663