19.06.2018, 16:00
Hallo,
bei meinem aktuellen Arbeitgeber haben wir derzeit unter den Kollegen öfter das Thema Leistungsentgelt. Aus Interesse habe ich nun alte Gehaltsnachweise von meinem vorherigen AG (bis 31.12.2016) angeschaut. Da fiel mir auf, dass ich nach meiner Kündigung kein Leistungsentgelt für 2016 erhalten habe. Dieses wäre normalerweise bei einer Weiterbeschäftigung im Januar 2017 ausgezahlt worden ("Gießkannenprinzip"). Habe ich trotz meiner Kündigung zum 31.12.2016 ein Recht auf das Leistungsentgelt für 2016?
Vielen Dank vorab!
MfG
bei meinem aktuellen Arbeitgeber haben wir derzeit unter den Kollegen öfter das Thema Leistungsentgelt. Aus Interesse habe ich nun alte Gehaltsnachweise von meinem vorherigen AG (bis 31.12.2016) angeschaut. Da fiel mir auf, dass ich nach meiner Kündigung kein Leistungsentgelt für 2016 erhalten habe. Dieses wäre normalerweise bei einer Weiterbeschäftigung im Januar 2017 ausgezahlt worden ("Gießkannenprinzip"). Habe ich trotz meiner Kündigung zum 31.12.2016 ein Recht auf das Leistungsentgelt für 2016?
Vielen Dank vorab!
MfG