Leistungsprämie im TVöD
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei uns "eine Bundesbehörde" gibt es bis heute keine klare Zieldefinitionen / Zielvereinbarungen bzw. keine klare Erreichung von Aufgaben. 
Aus mir nicht bekannten Gründen bekommen jedes Jahr irgendwelche Leute eine Leistungsprämie. 
Ich frage mich, aufgrund welcher Grundlage erhalten diese Personen eine Leistungsprämie und warum erhalten die anderen Kollegen keine Prämie. 
Wonach genau wird das fest gemacht wenn wir keine Vereinbarungen haben? Kann ich hier gegen den Arbeitgeber klagen? Wie stehen meine Chancen?

Vielen Dank
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#2

"bei uns "eine Bundesbehörde" gibt es bis heute keine klare Zieldefinitionen / Zielvereinbarungen bzw. keine klare Erreichung von Aufgaben."
Das ist für Leistungsprämien auch nicht erforderlich.

"Ich frage mich, aufgrund welcher Grundlage erhalten diese Personen eine Leistungsprämie und warum erhalten die anderen Kollegen keine Prämie."
Regelmäßig basierend auf den Vorschlägen der Vorgesetzten und Entscheidung der dafür zuständige Stelle der Behörde.

"Wonach genau wird das fest gemacht wenn wir keine Vereinbarungen haben?"
So wie im Beamtenbereich auch an den Feststellungen der Vorgesetzten.

"Kann ich hier gegen den Arbeitgeber klagen?"
Theoretisch ja. Siehe aber insoweit die nächste Frage.

"Wie stehen meine Chancen?"
Die Klage zu gewinnen? Annahme ist es würde um eine Klage gegen das System gehen oder dagegen, dass man selber keine bekommen hat. Gegen beides sind die Aussichten einer erfolgreichen Klage quasi null.
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#3

Moin,

wenn die Regelungen des TVöD gelten und beim Bund keine Einschränkungen zum Leistungsentgelt gelten:

Was sieht die betriebliche Vereinbarung nach § 18 Abs. 7 für die vorgebrachten Punkte vor?
Wie hat die betriebliche Kommission nach § 18 Abs. 8 TVöD reagiert?

Gruß 1887
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#4

Vielen Dank für die Antworten.

Wenn dann soviel vom dem Vorgesetzen abhängt, dann sollte er mir auch sagen können warum man die Prämie trotz guter Leistung nicht erhalten hat.
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#5

(18.10.2023, 07:38)1887 schrieb:  Moin,

wenn die Regelungen des TVöD gelten und beim Bund keine Einschränkungen zum Leistungsentgelt gelten: …

Es ging wohl um Leistungsprämien und nicht um Leistungsentgelt.
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#6

(18.10.2023, 07:38)1887 schrieb:  Moin,

wenn die Regelungen des TVöD gelten und beim Bund keine Einschränkungen zum Leistungsentgelt gelten:

Was sieht die betriebliche Vereinbarung nach § 18 Abs. 7 für die vorgebrachten Punkte vor?
Wie hat die betriebliche Kommission nach § 18 Abs. 8 TVöD reagiert?

Gruß 1887

Der TVöD hat für den Bund eine andere Fassung des § 18 als im Bereich VKA. Leistungsentgelt ist beim Bund optional. Soweit kein System mit Leistungsentgelt angewendet wird greift halt die Möglichkeit der Leistungsprämie.

Hier die Erläuterungen BMI zu den Regelungen beim Bund:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/...40220.html
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#7

Hi 1887,

kann den link https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/...40220.html nicht öffnen
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#8

Man muss auf den Link klicken oder die Adresse des Links kopieren. Das Forum hier zeigt Links verkürzt an. Wenn man lediglich den Text kopiert funktioniert der Link nicht.
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