09.06.2023, 14:25
Hallo,
wir haben hier gerade folgendes Problem: Am 16.08.2022 haben wir nach einem Gespräch mit unserer Verwaltungsleitung diverse Höhergruppierungen vorgelegt bekommen, dienen wir durch Personalratsbeschluss zugestimmt hatten. Alle Erhöhungen sollten zum 01.10.2022 erfolgen, bis auf eine. Diese Person sollte erst am 01.01.2023 die Erhöhrung bekommen. Jetzt haben wir durch Zufall erfahren, dass diese Person bis heute keine Eröhung erhalten hat.Wir sind darüber nicht informiert worden. Zunächst haben wir gedacht, dass der Fall einfach vergessen wurde und sind an unsere Mitarbeiterin herangetreten, die für die Gehälter zuständig ist. In einem Gespräch, das diese dann mit der Personleitung geführt hat, stellte sich heraus, dass die Erhöhung im Moment nicht mehr gewollt sei.
Darf die Geschäftsleitung das so entscheiden, wenn ihr bereits ein Beschluss des PR vorliegt? Oder haben wir hier jetzt einen Durchführungsanspruch?
Wir sind übrigens eine Körperschaft des öffenltichen Rechts in NIedersachsen mit eigener Gehaltsstruktur, nicht TVÖD.
Viele Grüße
wir haben hier gerade folgendes Problem: Am 16.08.2022 haben wir nach einem Gespräch mit unserer Verwaltungsleitung diverse Höhergruppierungen vorgelegt bekommen, dienen wir durch Personalratsbeschluss zugestimmt hatten. Alle Erhöhungen sollten zum 01.10.2022 erfolgen, bis auf eine. Diese Person sollte erst am 01.01.2023 die Erhöhrung bekommen. Jetzt haben wir durch Zufall erfahren, dass diese Person bis heute keine Eröhung erhalten hat.Wir sind darüber nicht informiert worden. Zunächst haben wir gedacht, dass der Fall einfach vergessen wurde und sind an unsere Mitarbeiterin herangetreten, die für die Gehälter zuständig ist. In einem Gespräch, das diese dann mit der Personleitung geführt hat, stellte sich heraus, dass die Erhöhung im Moment nicht mehr gewollt sei.
Darf die Geschäftsleitung das so entscheiden, wenn ihr bereits ein Beschluss des PR vorliegt? Oder haben wir hier jetzt einen Durchführungsanspruch?
Wir sind übrigens eine Körperschaft des öffenltichen Rechts in NIedersachsen mit eigener Gehaltsstruktur, nicht TVÖD.
Viele Grüße