28.08.2018, 10:54
Beruflich befinde ich mich derzeit als Beamter der Deutschen Post AG in der so genannten In-Sich-Beurlaubung (d.h. als Beamter ohne Bezüge beurlaubt und aufgrund eines Angestelltenvertrages bei der Deutschen Post AG beschäftigt).
Im Rahmen des § 4 Abs. 1 des „Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und den Postnachfolgeunternehmen“ (BEDBPStruktG) hat man mir nun anempfohlen, einen Antrag auf Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand zu stellen (sog. „Engagierter Ruhestand, 1000 Stunden sind innerhalb 3 Jahren für gemeinnützige Einrichtungen zu leisten). Um die Frist zur Antragstellung zu wahren und um Auskunft über meine zu erwartenden Bezüge zu erhalten, werde ich den Antrag nun zunächst stellen, wissend, dass ich ihn noch jederzeit zurückziehen kann.
Folgendes Problem stellt sich mir:
Ich erwäge bei der Kommunalwahl in 2020 als Kandidat für das Bürgermeisteramt in unserer Gemeinde anzutreten. (NRW, hauptamtlicher Bürgermeister) Meine Frage ist nun: Würde ich bei der Post AG als Bundesbeamter wie oben beschrieben in den vorzeitigen Ruhestand treten, könnte/dürfte ich aus diesem Ruhestand hinaus Kommunalbeamter/Hauptverwaltungsbeamter in einer NRW-Gemeinde werden, oder würde die beamtenrechtliche Konstellation dies verbieten/verhindern?
Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit, gewählt zu werden, realistisch betrachtet, ziemlich gering ist:
Ich möchte nicht während eines Wahlkampfes mit der ggf. bestehenden Unmöglichkeit eines Amtsantritts konfrontiert werden. Vielleicht gab es so einen Fall ja schonmal.
Danke im Voraus
Paul
Im Rahmen des § 4 Abs. 1 des „Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und den Postnachfolgeunternehmen“ (BEDBPStruktG) hat man mir nun anempfohlen, einen Antrag auf Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand zu stellen (sog. „Engagierter Ruhestand, 1000 Stunden sind innerhalb 3 Jahren für gemeinnützige Einrichtungen zu leisten). Um die Frist zur Antragstellung zu wahren und um Auskunft über meine zu erwartenden Bezüge zu erhalten, werde ich den Antrag nun zunächst stellen, wissend, dass ich ihn noch jederzeit zurückziehen kann.
Folgendes Problem stellt sich mir:
Ich erwäge bei der Kommunalwahl in 2020 als Kandidat für das Bürgermeisteramt in unserer Gemeinde anzutreten. (NRW, hauptamtlicher Bürgermeister) Meine Frage ist nun: Würde ich bei der Post AG als Bundesbeamter wie oben beschrieben in den vorzeitigen Ruhestand treten, könnte/dürfte ich aus diesem Ruhestand hinaus Kommunalbeamter/Hauptverwaltungsbeamter in einer NRW-Gemeinde werden, oder würde die beamtenrechtliche Konstellation dies verbieten/verhindern?
Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit, gewählt zu werden, realistisch betrachtet, ziemlich gering ist:
Ich möchte nicht während eines Wahlkampfes mit der ggf. bestehenden Unmöglichkeit eines Amtsantritts konfrontiert werden. Vielleicht gab es so einen Fall ja schonmal.
Danke im Voraus
Paul