25.05.2010, 20:25
Hi,
ich bin mir nicht sicher ob diese Frage eher in den Bereich Baurecht fällt, aber ich fange einfach mal an. Ich arbeite im Ordnungsamt einer kleinen Gemeinde, jetzt kam vor einigen Tagen ein Frau zu einem meiner Kollegen und meinte die Baustelle ihres Nachbarn wäre eine Gefahr für spielende Kinder. Zu erwähnen ist, dass es sich um ein zu 90 % abgerissenes Haus handelt und das Grundstück bis auf eine Garageneinfahrt mit einer Treppe zum restlichen Haus eingezäunt ist. Die Dame, die vorsprach, ist nur eine Verwandte der tatsächlichen Nachbarin, eigentlich handelt es sich um einen Nachbarschaftsstreit, der nun über die Verwaltung ausgetragen werden soll. Mein Kollege lehnte ein Tätigwerden ab, er begründete es damit, dass die Gefahr nicht so hoch wäre, als dass man mit allen auf Teufel komm raus zur Verfügung stehenden verwaltungsrechtlichen Mitteln dem Eigentümer einen Bauzaun aufdrücken müsste. Kinder, die auf das Grundstück wollen, würden sich von solch einem Zaun nicht abhalten lassen und außerdem hätten ja auch die Eltern eine gewisse Aufsichtspflicht. Liegt er mit dieser Annahme richtig?
ich bin mir nicht sicher ob diese Frage eher in den Bereich Baurecht fällt, aber ich fange einfach mal an. Ich arbeite im Ordnungsamt einer kleinen Gemeinde, jetzt kam vor einigen Tagen ein Frau zu einem meiner Kollegen und meinte die Baustelle ihres Nachbarn wäre eine Gefahr für spielende Kinder. Zu erwähnen ist, dass es sich um ein zu 90 % abgerissenes Haus handelt und das Grundstück bis auf eine Garageneinfahrt mit einer Treppe zum restlichen Haus eingezäunt ist. Die Dame, die vorsprach, ist nur eine Verwandte der tatsächlichen Nachbarin, eigentlich handelt es sich um einen Nachbarschaftsstreit, der nun über die Verwaltung ausgetragen werden soll. Mein Kollege lehnte ein Tätigwerden ab, er begründete es damit, dass die Gefahr nicht so hoch wäre, als dass man mit allen auf Teufel komm raus zur Verfügung stehenden verwaltungsrechtlichen Mitteln dem Eigentümer einen Bauzaun aufdrücken müsste. Kinder, die auf das Grundstück wollen, würden sich von solch einem Zaun nicht abhalten lassen und außerdem hätten ja auch die Eltern eine gewisse Aufsichtspflicht. Liegt er mit dieser Annahme richtig?