04.05.2009, 10:47
Guten Tag Liebe Forenmitglieder,
ich habe mal eine kurze Frage an euch. Ich habe in der Nacht vom 30.04. (21:30 Uhr) bis zum 01.05.2009 (04:00 Uhr) beruflich an einer Jugendschutzkontrolle teilgenommen.
Ich bekomme jetzt die einfachen Stunden anerkannt. Gibt es im öffentlichen Dienst keine Nachtzuschläge oder höher Bewertung der Stunden? Ich kenne es zum Beispiel aus der Wirtschaft so dass dies Stunden mal 1,5 oder 2 genommen werden.
Könnt ihr mir weiterhelfen?
Lieben Gruß
shohayba
ich habe mal eine kurze Frage an euch. Ich habe in der Nacht vom 30.04. (21:30 Uhr) bis zum 01.05.2009 (04:00 Uhr) beruflich an einer Jugendschutzkontrolle teilgenommen.
Ich bekomme jetzt die einfachen Stunden anerkannt. Gibt es im öffentlichen Dienst keine Nachtzuschläge oder höher Bewertung der Stunden? Ich kenne es zum Beispiel aus der Wirtschaft so dass dies Stunden mal 1,5 oder 2 genommen werden.
Könnt ihr mir weiterhelfen?
Lieben Gruß
shohayba