Wie berechnet man und wie hoch ist der Nachtzuschlag in Krankenhäusern nach TVöD?
§ 7 Sonderformen der Arbeit
(5) Nachtarbeit ist die Arbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr.
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
(1) Der/Die Beschäftigte erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten
– je Stunde
b) für Nachtarbeit 20 v.H.,
des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.
=> Du erhältst also 20 % Zuschlag auf den Stundenlohn der Stufe 3 Deiner Entgeltgruppe.