27.04.2012, 15:25
Hallo,
wir sind dabei, die wesentlichen Produkte gem. § 4 Abs. 7 GemHKVO Niedersachsen zu bestimmen.
Dabei soll es sich u.a. ja auch um die durch die Kommunalpolitik steuerfähigen Produkte handeln. Gleichzeitig sind hierzu Kennzahlen und Ziele zu bilden. Wir haben ca. 50 Produkte und werden wohl 20 wesentliche Produkte benennen.
Ich stelle mir die Frage, ob die Kernprodukte (111 u.a.) ebenfalls zu den steuerfähigen Produkten zählen. Denn (Stichwort Interne Leistungsverrechnung) eigentlich ist hier eine Steuerung direkt nicht möglich, sondern nur indirekt über die leistungsverrechnenden Produkte.
Andererseits mutet es eigenartig an, wenn man "dicke Brocken" (bezogen auf das Euro-Volumen) wie das Produkt "Personal" nicht als wesentliches Produkt bezeichnet.
Wie haben dies andere Kommunen gehandhabt?
Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
wir sind dabei, die wesentlichen Produkte gem. § 4 Abs. 7 GemHKVO Niedersachsen zu bestimmen.
Dabei soll es sich u.a. ja auch um die durch die Kommunalpolitik steuerfähigen Produkte handeln. Gleichzeitig sind hierzu Kennzahlen und Ziele zu bilden. Wir haben ca. 50 Produkte und werden wohl 20 wesentliche Produkte benennen.
Ich stelle mir die Frage, ob die Kernprodukte (111 u.a.) ebenfalls zu den steuerfähigen Produkten zählen. Denn (Stichwort Interne Leistungsverrechnung) eigentlich ist hier eine Steuerung direkt nicht möglich, sondern nur indirekt über die leistungsverrechnenden Produkte.
Andererseits mutet es eigenartig an, wenn man "dicke Brocken" (bezogen auf das Euro-Volumen) wie das Produkt "Personal" nicht als wesentliches Produkt bezeichnet.
Wie haben dies andere Kommunen gehandhabt?
Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael