Neue Entgeltordnung 2017 - Stelle als Meister
#1

Hallo zusammen,

ich bin seit 7 Jahren bei meinem kommunalen Arbeitgeber Stadtverwaltung am Bauhof angestellt.
Mein erlernter Beruf ist Elektroniker FR Energie und Gebäudetechnik, ich wurde hier in EG 5 eingruppiert.
Habe im Jahr 2013/2014 eine Weiterbildung zum Handerwerksmeister Elektrotechnik gemacht, verblieb aber weiterhin in EG5, weil die Kommune keine Meister beschäftigen wollte.
Im letzten Jahr ( 2016 ) hat es bei uns eine Stellenbewerung / -beschreibung gegeben, hierbei wurde dann eine Meisterstelle auf 7 bewertet, somit bin ich in die EG 7 gekommen.

Mein Tätigkeitsfeld umfasst Wartung, Reparatur, Prüfung der kompletten elektrischen Anlagen bei uns in der Stadt.
Mittlerweile haben wir noch 2 weitere Elektrogesellen, für die ich die komplette Arbeit mit organisiere.
Es werden von mir auch Installationsprojekte geplant und zum Teil ausgeführt (z.b. Netzwerkausbau Schulen, Installation von Gebäuden, Bau von Schaltschränken für Steuerungen (Kläranlagen, Wasserversorgung, Brunnenanlagen, Beleuchtungsanlagen)), alles unter Beachtung der aktuellen Regeln der Technik. Daher ist mein Job sehr bürolastig, sowie bei größeren Projekten bei uns Abnahmeprüfung und Bauüberwachung.

Nun stellt sich mir die Frage mit der neuen Entgeltverordnung, die zum 01.01.2017 in Kraft trat, wie meine Stelle eingruppiert werden könnte/müsste.
Hier heißt es ja Handwerksmeister mit selbständiger Tätigkeit in EG 9b, da ja der HWK-Meister dem Bachelor gleichgestellt ist.
Wir bewertet Ihr das??

Vielen Dank für Antworten
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#2

Hallo,

Ich bin auch HWK Meister im Bauhauptgewerbe und bin in E6 eingruppiert.
Denke auch dass man mit entsprechender Tätigkeit in mind. E9a kommen müsste!

Aber wo steht es "geschrieben" dass ein HWK Meister mit einem Bachelor gleichgestellt ist? Wäre vielleicht wichtig um E9b zu begründen!

MFG
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#3

In der neuen EGO findet sich ja eine separate Spalte für Meister die bei EG 8 beginnt und bei 9c endet.
EG 8 sind Meister mit entsprechender Tätigkeit. Das heißt ich hab nicht nur einen Meisterbrief, sondern bin auch als solcher angestellt.
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#4

(20.06.2017, 09:39)Kötter schrieb:  Hallo,

Ich bin auch HWK Meister im Bauhauptgewerbe und bin in E6 eingruppiert.
Denke auch dass man mit entsprechender Tätigkeit in mind. E9a kommen müsste!

Aber wo steht es "geschrieben" dass ein HWK Meister mit einem Bachelor gleichgestellt ist? Wäre vieleicht wichtig um E9b zu begründen!

MFG

Der HWK ist jetzt der Bachelor of Professional
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#5

9b kannst Du begründen wenn Du Tätigkeiten dauerhaft übertragen bekommst, die 9b wert sind.
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