Neue Stelle - höhere Eingruppierung
#1

Ich werde voraussichtlich meine jetzige Stelle kündigen und in eine andere Kommune wechseln, wenn das anstehende Vorstellungsgespräch gut verläuft. 

Momentan bin ich in Entgeltgruppe 6 Stufe 3 eingruppiert. Die neue Stelle ist in 9a eingruppiert. Wie verhält sich das nun mit der Eingruppierung? Würde ich in Stufe 1 zurückfallen, obwohl ich schon seit vier Jahren im öffentlichen Dienst tätig bin? Oder bleibe ich in Stufe 3, nur die Stufenlaufzeit fällt auf null zurück?

Vielen Dank schon mal für aussagekräftige Antworten.
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#2

Da keine einschlägige Berufserfahrzng vorliegt (E6 ist grundsätzlich nicht einschlägig für E9a) besteht kein Anspruch auf eine höhere Stufe. Soweit ein Personalgewinnungsproblem besteht könnte auf dem Verhandlungsweg die Anrechnung der förderlichen Berufserfahrung erreicht werden. Dies liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Dies ist unbedingt vor Vertragsabschluss zu klären.
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#3

Vielen Dank für Ihre Antwort. Aber da ich vier Jahre ohne Unterbrechungen im öffentlichen Dienst in einer Kommune gearbeitet habe, habe ich doch eine einschlägige Berufserfahrung vorzubringen oder nicht?
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#4

Für Tätigkeiten in E6 schon, aber nicht für E9a.
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#5

(15.10.2018, 21:30)Gast schrieb:  Vielen Dank für Ihre Antwort. Aber da ich vier Jahre ohne Unterbrechungen im öffentlichen Dienst in einer Kommune gearbeitet habe, habe ich doch eine einschlägige Berufserfahrung vorzubringen oder nicht?

Das kannst Du googeln!

Eine Einschlägigkeit wird in verschiedenen Urteilen, bei Gruppierung in eine höhere EG, verneint.

E6 ----> E6 einschlägig!
E6 ----> E7, E8,..........E15  NICHT einschlägig!
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