Ich bin seit 26 Jahren fest an einem Schauspiel Theater als Maskenbildnerin angestellt, habe vorher noch an anderen Häusern gearbeitet. Nach welchen Kriterien richtet sich mein Entgelt bei Gehaltsverhandlungen?!
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Wenn das Gehalt verhandelbar ist (also kein bindender Tarifvertrag gilt und der Vertrag kein festes Gehalt vorsieht), dann nach dem Verhandlungsgeschick sowie Angebot und Nachfrage. Wenn allerdings ein Tarifvertrag gilt, fehlt so einiges im Sachverhalt.
Wenn ich die Überschrift der Fragenstellerin richtig deute, kommt der Normalvertrag (NV) Bühne als Tarifvertrag zur Anwendung, oder?
Gemäß § 1 Abs. 3 NV Bühne gilt: "Maskenbildner sind Bühnentechniker im Sinne dieses Tarifvertrags, wenn mit ihnen im Arbeitsvertrag vereinbart wird, dass sie überwiegend künstlerisch tätig sind".