Nutzung von Räumlichkeiten
#1

Hallo!

In wie weit ist ein Ministerium einer untergeordneten Behörde weisungsbefugt, insbesonders wenn es innerhalb der Behörde um die Verteilung von Räumlichkeiten geht? Anders gefragt, kann das Ministerium seiner Behörde vorschreiben wie es seine Räumlichkeiten in Bezug auf die verschiedenen Abteilungen nutzt?

Danke!
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