Ist der folgende Passus in einer Stellenausschreibung zulässig?
"Führerschein Klasse CE wünschenswert. Wenn dies nicht vorhanden ist, dann sollte dieser auf eigene Kosten zeitnah erworben werden. Die Anmeldung bei einem Fahrschulunternehmen ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen."
Soweit der Führerschein für die Tätigkeit erforderlich ist, kann der Führerschein gefordert werden. Es werden ja auch regelmäßig andere Qualifikationen gefordert (bestimmte Ausbildung, Studium etc.)
Mir geht es eigentlich eher darum, dass die Anmeldung bei einem Fahrschulunternehmen den Bewerbungsunterlagen bereits mit beigefügt werden soll.
Es sprichts nichts dagegen, dass man nur Personen, die den Führerschein haben oder zumindest begonnen haben, den Führerschein zu machen, als Bewerber berücksichtigt.
Das sehe ich anders. Entweder man verlangt, dass der Bewerber den erforderlichen Führerschein bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung besitzt oder aber man macht die Anmeldung bei der Fahrschule zur Einstellungsvoraussetzung.
Warum aber sollte sich jemand bei der Fahrschule anmelden ohne zu wissen, ob er die Stelle bekommt und den Führerschein benötigt? Ganz ehrlich: Von diesem Arbeitgeber würde ich mich vorsorglich fernhalten...
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>Warum aber sollte sich jemand bei der Fahrschule anmelden ohne zu wissen, ob er die Stelle bekommt und den Führerschein benötigt?
Das ist nach meiner Wahrnehmung die Intention. Ich kenne von anderen Ausschreibungen die Stufung: Hat Fortbildung, hat Fortbildung begonnen, ist bereit die Fortbildung zu machen. Diejenigen zu bevorzugen, die schon eine Zeit X in die Fortbildung - hier der Erwerb einer Fahrerlaubnis - investiert haben, halte ich für gerechtfertigt.
Ich mache doch aber keinen Führerschein für teuer Geld auf eigene Kappe, den ich, wenn ich die Stelle nicht bekomme, gar nicht bräuchte.
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Dann tust Du es halt nicht und lebst damit, diese Zusatzpunkte bei der Bestenauslese nicht zu erhalten. Rechtlich ist der Passus aus der Stellenausschreibung nicht zu beanstanden.