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Servus, ich bin momentan Tarifbeschäftigter. Betrachte momentan die Vor- und Nachteile für den Fall verbeamtet zu werden. Wie würden sich die Pensionsansprüche berechnen, sollte ich nach drei Jahren nicht zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden und aus dem Beamtenverhältnis aus gesundheitlichen Gründen entlassen werden? Besteht danach ein Anspruch auf Mindestpension?
"Wie würden sich die Pensionsansprüche berechnen, sollte ich nach drei Jahren nicht zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden und aus dem Beamtenverhältnis aus gesundheitlichen Gründen entlassen werden?"
Es würde eine Nachversicherung in der Rentenversicherung erfolgen.
"Besteht danach ein Anspruch auf Mindestpension?"
Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Mindestpension sind mit 3 Jahren nicht erfüllt.