Hallo
muss neu gewählt werden, wenn der Personalrat nur noch aus 3 Leuten besteht statt aus 5?
Personalstärke ist gleichbleibend
Mfg
Welches Personalvertretungsgesetz?
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Im BPersVG ist dies im § 28 vorgegeben und im Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte in Schl.-Holstein (meinem Bundesland) im § 20
Ähnliches wird sich in Ihrer Gesetzgebung auch finden.
Es geht um das Bayrische Personalvertretungsgesetz
und es sind 2 Mitglieder ausgeschieden, einer davon aus der Vorstandsebene.
Von 5 auf 3 erfordert eine Neuwahl.
Art. 27 (1) lit. b BayPVG
"b) die Gesamtzahl der Mitglieder des Personalrats auch nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder um mehr als ein Viertel der vorgeschriebenen Zahl gesunken ist oder"