Pflegefachkraft in Einrichtung für psychisch Erkrankte
#1

Kann mir jemand helfen bezüglich Eingruppierung? Wo müsste man in einer Reha Einrichtung für psychisch Kranke im TVöD-K/VKA eingruppiert werden, wenn die Tätigkeit lautet:

Pflegefachkraft für 
Koordination,
Gruppen-und Einzelgespräche,
Med Gabe.
Und für das Schreiben von sozialmedizinischen Berichten zuständig. Müsste doch mind. P8 sein, oder?

Was ist mit der Stufe, wenn man im Krankenhaus Stufe 6 war und in eine Reha Einrichtung wechselt? Fängt man wieder bei Stufe 1 an oder ist eine Stufenübernahme gerechtfertigt? Weil es ja stets heißt, Berufserfahrung und im Psychischen Reha Bereich es nun heißt, ihre Tätigkeit war vorher eine andere somit haben Sie keine Erfahrung in dem jetzigen Bereich und werden auf Stufe 1, maximal auf 3 gestuft. Was ich völlig anders sehe!

Bitte um aussagekräftige Info und Tipps zur Gehaltsverhandlung.
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#2

Die Aufgaben bleiben etwas unklar. Deshalb lässt sich nicht beurteilen, ob die Heraushebungsmerkmale der P8 erfüllt sind. Die Pflegefachkraft führt die Gruppen- und Einzelgespräche. Um was geht es in den Gesprächen?

"Schreiben von sozialmedizinischen Berichten zuständig."
Auch hier kommt es auf die genaue Aufgabe an.

"Was ist mit der Stufe, wenn man im Krankenhaus Stufe 6 war und in eine Reha Einrichtung wechselt? Fängt man wieder bei Stufe 1 an oder ist eine Stufenübernahme gerechtfertigt? Weil es ja stets heißt, Berufserfahrung und im Psychischen Reha Bereich es nun heißt, ihre Tätigkeit war vorher eine andere somit haben Sie keine Erfahrung in dem jetzigen Bereich und werden auf Stufe 1, max auf 3 gestuft. Was ich völlig anders sehe!"
Was war denn die vorherige Aufgabe, wie war die eingruppiert?

Fraglich, ob es einschlägige Berufserfahrung war. Wenn nicht, dann besteht erstmal nur Anspruch auf Stufe 1. Wenn es einschlägige Berufserfahrung war, dann besteht Anspruch auf Stufe 3.
Eine höhere Stufe kann ausgehandelt werden. Grundsätzlich bis Stufe 6, wenn genug Jahre Berufserfahrung vorliegen. Muss man aber vor Vertragsunterschrift klären und letztlich erklären, sonst nicht zu kommen.
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#3

Ich war vorher als Praxisanleiterin P8 Stufe 6. Gesucht wird Krankenpflege mit o.g Tätigkeitsfeld.
Der Inhalt der Gespräche ist ja irrelevant, es geht ja um psychisch Kranke, die in der Reha für einige Woche sind und man die Arbeitsprozesse feststellen muss sowie diese in Arbeit zu bringen, daher die Berichte u Gespräche.
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#4

"Der Inhalt der Gespräche ist ja irrelevant"
Es braucht halt eine Beschreibung der Tätigkeiten, welche eine Bewertung erlaubt.
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