16.10.2019, 11:29
Hallo zusammen,
unser PR möchte nach den Wahlen im Frühjahr die bisherige Geschäftsordnung (GO) ändern. Unter dem Punkt Datenschutz ist im Entwurf folgender Satz enthalten "Private mobile Endgeräte sind während der Sitzung auszuschalten". Ist das rechtlich zulässig (Stichwort: informelle Selbstbestimmung)? Mir ist bewusst, dass es den Sitzungsablauf stören kann, wenn aus privaten Gründen das Handy betätigt wird und so etwas auch nicht besonders höflich gegenüber dem Gremium ist. Gleichwohl denke ich doch, dass es völlig ausreicht, wenn die Handys auf lautlos stehen.
Gibt es hierzu Erfahrungen/Meinungen?
Zur Ergänzung: ich arbeite im öffentlichen Dienst, kreisfreie Stadt in Baden-Württemberg.
Vielen Dank vorab für Eure Rückmeldungen.
unser PR möchte nach den Wahlen im Frühjahr die bisherige Geschäftsordnung (GO) ändern. Unter dem Punkt Datenschutz ist im Entwurf folgender Satz enthalten "Private mobile Endgeräte sind während der Sitzung auszuschalten". Ist das rechtlich zulässig (Stichwort: informelle Selbstbestimmung)? Mir ist bewusst, dass es den Sitzungsablauf stören kann, wenn aus privaten Gründen das Handy betätigt wird und so etwas auch nicht besonders höflich gegenüber dem Gremium ist. Gleichwohl denke ich doch, dass es völlig ausreicht, wenn die Handys auf lautlos stehen.
Gibt es hierzu Erfahrungen/Meinungen?
Zur Ergänzung: ich arbeite im öffentlichen Dienst, kreisfreie Stadt in Baden-Württemberg.
Vielen Dank vorab für Eure Rückmeldungen.