Probezeit / Einmalzahlung / Kuendigung
#1

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu den oben genannten Themen.

Meine Freundin ist in einem Beschäftigungsverhältnis im TV-V eingetreten am 01.11.2023.
Sie wurde zum Ende der 6 monatigen Probezeit gekündigt (Ende April 2024).

Jetzt stellt sich die Frage wie folgt:

Inwieweit hat Sie Anrecht auf eine anteilsmäßige Einmalzahlung (Sonderzahlung / Weihnachtsgeld)?
Sie hat in ihrer Probezeit keine anteilsmäßige Einmalzahlung erhalten.


vielen Dank für eine rasche Antwort
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#2

In 2023 hätte es eine anteilige Sonderzahlung geben müssen. (2/12 der Sonderzahlung die es geben würde, wenn das ganze Jahr dort beschäftigt). Allerdings wäre es nun wegen der tariflichen Ausschlussfrist zu spät den Anspruch noch geltend zu machen.
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