13.06.2024, 16:58
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu den oben genannten Themen.
Meine Freundin ist in einem Beschäftigungsverhältnis im TV-V eingetreten am 01.11.2023.
Sie wurde zum Ende der 6 monatigen Probezeit gekündigt (Ende April 2024).
Jetzt stellt sich die Frage wie folgt:
Inwieweit hat Sie Anrecht auf eine anteilsmäßige Einmalzahlung (Sonderzahlung / Weihnachtsgeld)?
Sie hat in ihrer Probezeit keine anteilsmäßige Einmalzahlung erhalten.
vielen Dank für eine rasche Antwort
ich habe eine Frage zu den oben genannten Themen.
Meine Freundin ist in einem Beschäftigungsverhältnis im TV-V eingetreten am 01.11.2023.
Sie wurde zum Ende der 6 monatigen Probezeit gekündigt (Ende April 2024).
Jetzt stellt sich die Frage wie folgt:
Inwieweit hat Sie Anrecht auf eine anteilsmäßige Einmalzahlung (Sonderzahlung / Weihnachtsgeld)?
Sie hat in ihrer Probezeit keine anteilsmäßige Einmalzahlung erhalten.
vielen Dank für eine rasche Antwort