Qualifizierungszeit
#1

Hallo,

ich hoffe, ich bin richtig. Ich suche den Passus zu den Qualifizierungszeiten im Erziehungsdienst, denn ich hab als Personalrätin diesbezüglich eine Frage. In meiner Auffassung hat eine Vollzeitkraft jeden Tag Anspruch auf 30 min. Quali-Zeit. Unser Arbeitgeber will jetzt per Direktionsrecht verbieten während einer Schließung Quali Zeit zu nehmen. Laut meiner Auffassung setzt diese Aussage aber die Rechte der AN außer Kraft und ist deswegen hinfällig- richtig?
Liebe Grüße
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#2

"In meiner Auffassung hat eine Vollzeitkraft jeden Tag Anspruch auf 30 min. Quali-Zeit."
Woraus ergibt sich aus deiner Sicht dieser Anspruch?

" Laut meiner Auffassung setzt diese Aussage aber die Rechte der AN außer Kraft und ist deswegen hinfällig- richtig?"
Wenn ihr eine Dienstvereinbarung habt die es so regelt kann es sein.
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#3

Hi,

das mit der Quali Zeit weiß ich eben nicht, deswegen wollte ich sie lesen, aber sicherlich gibt es einen Anspruch der in Zusammenhang mit der Arbeitszeit steht und dann müsste man es doch runterbrechen können auf Anspruch pro Tag, oder hab ich einen Denkfehler. 

Die DV zum Direktionsrecht haben wir meines Wissens nach nicht (und ich bin seit 8 Jahren Personalrätin). Das bekomme ich aber raus. Aber verstehe ich es richtig. Wenn es diese DV nicht gibt, dann ist es hinfällig?
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#4

Und wenn ich in eine andere Einrichtung per Direktion gehe, der TvÖD ist doch der Mantelvertrag und DVs dürfen nicht gegen ihn verstoßen- so in der Materie stecke ich da ja auch nicht:-) so hab ich es mal verstanden 
Aber gehe ich in eine andere Einrichtung und ich darf die Quali Zeit nicht mehr in Anspruch nehmen, ist es doch rechtswidrig.
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#5

(22.01.2025, 22:21)Gast schrieb:  Und wenn ich in eine andere Einrichtung per Direktion gehe, der TvÖD ist doch der Mantelvertrag und DVs dürfen nicht gegen ihn verstoßen- so in der Materie stecke ich da ja auch nicht:-) so hab ich es mal verstanden 
Aber gehe ich in eine andere Einrichtung und ich darf die Quali Zeit nicht mehr in Anspruch nehmen, ist es doch rechtswidrig.
Aber gegen welche Regelung im TVöD soll es denn verstoßen?
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#6

Na das ich runtergebrochen Anspruch auf täglich Quali Zeit habe und wenn ich diese Zeit theoretisch nicht nutzen darf, weil vom Arbeitgeber so verlangt.
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#7

Okay ich mach mal anders: wo steht das mit der Quali- Zeit? In welchem Paragrafen? Letzten Endes werde ich meine Gedanken dem Gremium veräußern und dann von einer Gewerkschaft prüfen lassen. Ich würde nur gerne wissen, ob ich komplett auf dem Holzweg bin oder ob eine Prüfung in diesem Zusammenhang sich lohnt 😂
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#8

Es gibt keine Regelung mit den von dir behaupteten Inhalt. Es wäre an dir zu zeigen, welche Anspruchsgrundlage du siehst. Wir können hier nur die tatsächliche tarifliche Lage darstellen.

Relevant ist die Anlage D.12 in der durchgeschriebenen Fassung TVöD-V. Dort die Nr. 2

Bei Vollzeittätigkeit besteht ein Anspruch von 30 h im Jahr "für Zwecke der Vorbereitung und Qualifizierung". Die Nutzung unterliegt vollständig dem Direktionsrecht des Arbeitgebers.
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#9

„Sehr gut“ also für mich nicht aber jetzt weiß ich endlich woran ich bin. Dankeschön
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