25.05.2013, 19:05
Hallo 
ich konnte mir die folgende Frage bisher nicht beantworten und stelle sie daher mal hier im Forum.
Haben kommunale Wahlbeamte (Bürgermeister, Beigeordnete) in NRW nach Ablauf ihrer Wahlzeit ein Rückkehrrecht in ihr vorheriges Angestelltenverhältnis im Öffentlichen Dienst, z.B. auch bei der selben Verwaltung?
Vielen Dank!
respublica

ich konnte mir die folgende Frage bisher nicht beantworten und stelle sie daher mal hier im Forum.
Haben kommunale Wahlbeamte (Bürgermeister, Beigeordnete) in NRW nach Ablauf ihrer Wahlzeit ein Rückkehrrecht in ihr vorheriges Angestelltenverhältnis im Öffentlichen Dienst, z.B. auch bei der selben Verwaltung?
Vielen Dank!
respublica