03.01.2023, 16:01
Hallo zusammen,
mir liegt ein Höhergruppierungsantrag aus dem Jahre 2018 vor. Die Höhergruppierung wurde zunächst nicht bearbeitet und dann 2021 abgelehnt. Der Beschäftigte legte allerdings Einspruch ein. Schließlich wurde der Antrag nochmal überprüft und die Eingruppierung soll nun vollzogen werden.
Ab wann hat der Beschäftigte einen Zahlungsanspruch? Es wurde zwischenzeitlich nicht mehr an den Antrag erinnert.
Gilt hier die Verjährungsfrist bzw. die Ausschlussfrist oder muss die volle Summe gezahlt werden, da es Verschulden des AG ist?
mir liegt ein Höhergruppierungsantrag aus dem Jahre 2018 vor. Die Höhergruppierung wurde zunächst nicht bearbeitet und dann 2021 abgelehnt. Der Beschäftigte legte allerdings Einspruch ein. Schließlich wurde der Antrag nochmal überprüft und die Eingruppierung soll nun vollzogen werden.
Ab wann hat der Beschäftigte einen Zahlungsanspruch? Es wurde zwischenzeitlich nicht mehr an den Antrag erinnert.
Gilt hier die Verjährungsfrist bzw. die Ausschlussfrist oder muss die volle Summe gezahlt werden, da es Verschulden des AG ist?