Ratsentscheidung
#1

Hallo.

Ein städtisches Marketingunternehmen (100%Tochtergesellschaft der Kommune) eine Sonntagsöffnung beantragt und dies gleichzeitig mit einer Veranstaltung stattfinden soll und der Rat die Sonntagsöffnung aber ablehnt, kann die gleiche Sonntagsöffnung mit der selben Veranstaltung erneut beantragt und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden?

Der Unterschied ist, dass die Veranstaltung detaillierter beschrieben wird in dem neuen Antrag.

Ich meine doch, dass es eigentlich nicht zulässig ist. Sonst beantragt man eine Sache solange, bis der Rat das positiv beschließt.

Danke vorab

Bundesland ist übrigens NRW
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#2

Die Vorlage kommt doch vom Bürgermeister selbst, oder? Dann gibt es dazu meines Wissens keine Einschränkungen, das kann also erneut beraten werden.

Etwas anderes wäre es, wenn es sich um einen Bürgerantrag nach § 24 GO NRW handeln würde. Soweit mir bekannt ist, gibt es für Bürgeranträge in den Hauptsatzungen manchmal Regelungen, wonach diese nicht erneut beraten werden, wenn sich der Sachverhalt nicht verändert hat.
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