Rechnungsprüfung
#1

Guten Morgen,

ich habe folgende Frage:
Wenn ich bei einer Rechnungsprüfung feststelle, dass der Rechnungssteller (Unternehmer) sich zu seinen Ungunsten verrechnet hat, darf (muss) ich die Rechnung entsprechend (hoch-) korrigieren ?
Gibt es hierzu eine Anweisung (NRW) ?

Vielen Dank !!
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#2

Interessante Frage, man unterschreibt ja für rechnerisch und sachlich richtig in der Regel. Rechnerisch richtig ist demzufolge nicht mehr gegeben und du müsstest um Neuausstellung einer korrigierten Rechnung bitten.
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#3

Vielen Dank für die Antwort !
Im aktuellen Fall ist auch so gelaufen, dass der Unternehmer seine Rechnung "nachgebessert" hat.
Ich hatte nur erwartet, dass es eine Richtlinie (Arbeitsanweisung) für solche Fälle gibt.
Ähnlich der Günstigerprüfung bei den Finanzämtern.

Vielen Dank nochmal !!
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