19.01.2017, 11:50
Guten Morgen,
ich habe folgende Frage:
Wenn ich bei einer Rechnungsprüfung feststelle, dass der Rechnungssteller (Unternehmer) sich zu seinen Ungunsten verrechnet hat, darf (muss) ich die Rechnung entsprechend (hoch-) korrigieren ?
Gibt es hierzu eine Anweisung (NRW) ?
Vielen Dank !!
ich habe folgende Frage:
Wenn ich bei einer Rechnungsprüfung feststelle, dass der Rechnungssteller (Unternehmer) sich zu seinen Ungunsten verrechnet hat, darf (muss) ich die Rechnung entsprechend (hoch-) korrigieren ?
Gibt es hierzu eine Anweisung (NRW) ?
Vielen Dank !!