Recht auf höhere EG
#1

Hallo zusammen, 

ich habe einige Fragen bzgl. der Eingruppierung im TV-V. 
Hierfür hole ich ein wenig aus, damit der Sachverhalt gut zu verstehen ist und man weiß, worum es geht. 

Ich habe vor einigen Monaten mein Ingenieursstudium abgeschlossen (Master of Science) und habe fließend eine Stelle bei einem Betrieb gefunden, in welchem der TV-V  gilt. 
Mir wurde zu Beginn eine Entgeltstufe angeboten, welche deutlich unter meinen Erwartungen lag. Da ich aber mehr als nur 12 Gehälter erhalte, habe ich darin einen Kompromiss gesehen, da inkl. der Zusatzleistungen meine Gehaltsvorstellungen in etwa getroffen wurden.

Ich arbeite in einem Team von drei jungen Ingenieuren, die anderen zwei besitzen einen B.Sc., was ich allerdings nicht als negativen Punkt auffasse, da ich unglaublich viel von den beiden lerne. Auch privat verstehen wir drei uns sehr gut. 
Jetzt ist der Fall eingetreten, dass ich erfahren habe, dass einer der beiden 2 Entgeltstufen über mir und meinem anderen Kollegen eingestuft ist. Unsere Stellen sind intern allerdings identisch, wir haben die gleichen Aufgaben und sind auch allgemein gleichwertig im Unternehmen eingestuft. 

Anfangs habe ich die Auffassung vertreten, dass ich ja noch lernen muss und nur die Theorie aus dem Studium kenne. Mittlerweile ist es allerdings so, dass ich keine richtige Einarbeitung hatte. Sprich ich habe bereits jetzt Auftragsvolumen, die gleichwertig mit den anderen beiden zu bewerten sind. 

Mein Kollege - der in der gleichen Stufe ist wie ich - und ich haben jetzt mit dem Betriebsrat ein Gespräch geführt, aus dem hervorging, dass wir eigentlich alle in der gleichen Stufe sein müssten. Sprich: Gleiches Gehalt für gleiche Arbeit.  Dazu ist anzumerken, dass die EG des höher eingestuften Kollegen, eine dem akademischen Grad angemessene ist. 

Da ich aktuell noch in der Probezeit bin werde ich natürlich keine schlafenden Hunde wecken, allerdings überlege ich, dass ich nach der Probezeit das Gespräch mit meinem Vorgesetzten und der Personalabteilung suche, und eine höhere Eingruppierung verlange. Hierbei werde ich ausführen, dass mein Arbeitspensum schon jetzt dem eines eingearbeiteten Kollegen entspricht und ich bereits viele Aufgaben übernehme, die nicht meiner Gehaltsstufe entsprechen (was auch stimmt).

Sollten Sie mich fragen, welche EG ich mir vorstelle, dann würde ich ggfs. eine Stufe über der EG meines höher gestuften Kollegen, angeben, vor dem Hintergrund, dass mein akademischer Grad, über dem meiner Teammitglieder liegt. 

Noch eine Anmerkung: 
Wir sind alle sehr jung und neu im Job (ein paar Monate, etwas mehr als ein 1 Jahr, ca. 2 Jahre).

Jetzt die Frage: 
- Habe ich ein Recht darauf, auf der gleichen, wenn nicht sogar höhere EG wie mein höher gestufter Kollege zu sein?
- Auf welche Besonderheiten muss ich Rücksicht nehmen? 
- Wie sollte ich reagieren, sollte mir die höhere EG verweigert werden?


Mein oberster Chef hatte bereits angedeutet, dass er auch ohne Probleme mehr bezahlen wird, wenn die Leistung stimmt. Meinem letzten Feedback nach, arbeite ich sehr gut und bin eine große Unterstützung für die Abteilung. Allerdings würde ich das Gespräch mit meinem Vorgesetzten führen, nicht mit meinem obersten Chef.
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#2

- Habe ich ein Recht darauf, auf der gleichen, wenn nicht sogar höhere EG wie mein höher gestufter Kollege zu sein?

Nein.

- Auf welche Besonderheiten muss ich Rücksicht nehmen?

Darauf welches Tätigkeiten übertragen wurden und zu welcher Eingruppierung die führen.

- Wie sollte ich reagieren, sollte mir die höhere EG verweigert werden

Sich eine Arbeit suchen wo man das gewünschte Gehalt bekommt. Ggf. Vorschlagen höherwertige Tätigkeiten übertragen zu bekommen.
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#3

Ist dann der Sinn eines Tarifvertrages nicht verfehlt, wenn man in der gleichen Position, unterschiedliche Gehälter zahlt?

Der Punkt der Berufserfahrung greift meiner Meinung nicht, da hierfür die Stufen der einzelnen EG vorhanden sind.
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#4

Es ist doch völlig unklar welche Tätigkeiten übertragen wurden und wie diese zu bewerten sind. Vieleicht bekommt die Person zuviel. Darauf besteht kein Anspruch. Du musst dich damit befassen was du für Aufgaben übertragen bekommen hast und wie diese zu bewerten sind. Alles andere ist nicht relevant.
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#5

Seine EG ist absolut nicht zu viel, sondern definitiv dem angemessen was dem Aufgabenpensum, und dem akademischen Grad angemessen ist.

Ich kann aus der Arbeit der letzten Monate klar erkennen, dass die Aufgaben bei uns dreien identisch sind. Wir zwei tiefer eingestuften übernehmen stellenweise sogar Aufgaben, weil er sie schlicht nicht erledigt.
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#6

Wenn du nichts zu den Tätigkeiten und den Entgeltgruppen schreiben willst, was erwartest du hier.
Nach dem was du bisher vorgetragen hast glaube ich nicht, dass du die korrekte Eingruppierung ableiten kannst. Ich bin raus, da keine Informationen zum Sachverhalt geleifert werden und nur eine Bestätigung für die höhere Entgeltgruppe gesucht wird, aber nichts dazu vorgetragen wird.
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#7

Ach so, ich habe die Aussage falsch aufgegriffen.

Also:

Ich bin in EG8 eingestuft.
Zu den Aufgaben gehören Projektplanungs- und Projektleitungsaufgaben (Auftragsvolumen bis zu 120.000€ pro Auftrag). Zudem bin ich für Bestellungen (bis zu 100.000€ aktuell) zuständig, welche ich koordiniere, sobald die Lieferungen anstehen.

Zudem erarbeite ich zusammen mit meinen Kollegen neue Planungskonzepte, sowie neue Stromnetzmodelle, welche wir testen.
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