Rederecht in Personalversammlung
#1

Guten Morgen,
ich habe eine Frage, ich bin in einer Stadtverwaltung beschäftigt und bei den Personalversammlungen meines Arbeitgebers sind Fragen der Mitarbeiter nicht vorgesehen, es müssen vorher schriftlich Anträge gestellt werden, die zugelassen werden oder eben nicht.
Ich möchte aber eine Frage an den Personalrat richten und wüsste gerne, ob dies mein Recht ist und aus welcher Rechtsgrundlage sich dieses ergibt.

Ich hoffe, es kann mir jemand helfen und freue mich über Antworten.
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#2

Es kommt auf den Inhalt der Frage an. Auch die Frage, ob und wann geantwortet werden muss hängt von der Frage ab.
Rechtsgrundlage ist das anzuwendende Personalvertretungsgesetz. Wobei die Regelungen dort recht abstrakt sind.
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#3

Mich interessiert vor allem, ob ich ein Rederecht habe. Es werden generell in der Versammlung gar keine spontanen Fragen zugelassen. Nur auf vorherigen Antrag.
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#4

Und das Rederecht hängt davon ab, was gesagt werden soll.
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#5

Ich halte eine solches „Redeverbot“ für unzulässig. Hier mal eine Info des dbb zum Bundespersonalvertretungsgesetz:

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