22.11.2024, 09:05
Guten Morgen,
ich habe eine Frage, ich bin in einer Stadtverwaltung beschäftigt und bei den Personalversammlungen meines Arbeitgebers sind Fragen der Mitarbeiter nicht vorgesehen, es müssen vorher schriftlich Anträge gestellt werden, die zugelassen werden oder eben nicht.
Ich möchte aber eine Frage an den Personalrat richten und wüsste gerne, ob dies mein Recht ist und aus welcher Rechtsgrundlage sich dieses ergibt.
Ich hoffe, es kann mir jemand helfen und freue mich über Antworten.
ich habe eine Frage, ich bin in einer Stadtverwaltung beschäftigt und bei den Personalversammlungen meines Arbeitgebers sind Fragen der Mitarbeiter nicht vorgesehen, es müssen vorher schriftlich Anträge gestellt werden, die zugelassen werden oder eben nicht.
Ich möchte aber eine Frage an den Personalrat richten und wüsste gerne, ob dies mein Recht ist und aus welcher Rechtsgrundlage sich dieses ergibt.
Ich hoffe, es kann mir jemand helfen und freue mich über Antworten.