Reduzierung der Wochenarbeitszeit- Pensionsansprüche
#1

Hallo zusammen,

aufgrund meiner gesundheitlichen Situation möchte ich die vorgeschriebene Wochenarbeitszeit von 41 auf 30 Wochenstunden reduzieren. 
Meine Frage hierzu wäre, ob sich die durch die Reduzierung und dem damit geringeren Einkommen auch die Pensionsansprüche reduzieren. Bisher konnte mir auch die Bezügestelle keine konkrete Auskünfte hierzu geben.

Vielen Dank für Eure Infos und Rückantworten.

Viele Grüße

J.
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#2

"Meine Frage hierzu wäre, ob sich die durch die Reduzierung und dem damit geringeren Einkommen auch die Pensionsansprüche reduzieren. Bisher konnte mir auch die Bezügestelle keine konkrete Auskünfte hierzu geben."
Die Zeiten gehen entsprechend nur anteilig berücksichtigt. Statt 1,79375 Prozent pro Jahr also dann 1,79375 Prozent*30/41.

§ 6 (1) BeamtVG "Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung sind nur zu dem Teil ruhegehaltfähig, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht;" BeamtVG
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