Rufbereitschaft im Winterdienst
#1

Hallo beisammen,

ich mache Winterdienst und dementsprechend Rufbereitschaft.

Bin bei einer Kommune tätig und suche im TVÖD nach Höchstgrenzen für die Rufbereitschaft.



Grüsse

Papierzange
Zitieren
#2

Hallo Papierzange,

was meinst du mit Höchstgrenzen?
Zitieren
#3

In NRW
Zitieren
#4

Hallo
Bin im Winterdienst tätig und seit diesem Jahr gibt es Streitigkeiten ab wann die Arbeitszeiten der Rufbereitschaft gelten. Gilt es ab Anruf oder ab dann wenn man einstempelt?
Zitieren
#5

Speziell geht es hier darum das der Anruf meist so gegen 4.45 Uhr kommt und ich erst um 5.15 etwa einstempel, früher geht halt nicht. Mein Chef rundet aber immer nur bis 5.00 Uhr zurück.
Zitieren
#6

Hallo, ab Anruf endet die Rufbereitschaft und es beginnt die Arbeitszeit, hier dann 4.45 beginnt deine Arbeitszeit und dementsprechend wir auf 4:00 Uhr gerundet.
Zitieren
#7

wieviel Tage am Stück darf man im öffentlichem Dienst Bereitschaft machen?
Welche Pausen müssen dazwischen sein?
Zitieren
#8

Bei uns geht das von nov-April ohne Pausen. 7 Tage die Woche so, ohne Ausgleichsstunden.
Zitieren
#9

(13.02.2019, 12:55)Gast schrieb:  Hallo, ab Anruf endet die Rufbereitschaft und es beginnt die Arbeitszeit, hier dann 4.45 beginnt deine Arbeitszeit und dementsprechend wir auf 4:00 Uhr gerundet.

Hallo ist das im Tarifvertrag verankert ?
Zitieren
#10

(05.01.2022, 21:58)Gast schrieb:  
(13.02.2019, 12:55)Gast schrieb:  Hallo, ab Anruf endet die Rufbereitschaft und es beginnt die Arbeitszeit, hier dann 4.45 beginnt deine Arbeitszeit und dementsprechend wir auf 4:00 Uhr gerundet.

Hallo ist das im Tarifvertrag verankert ?
Jeder Einsatz in der Rufbereitschaft wird auf eine volle Stunde gerundet. Nur bei telefonischen Einsätzen werden die Einsätze zusammen gezählt und aufgerundet.
§ 8 TVöD
Zitieren
#11

Guten Tag,

Wir haben/bekommen keine Rufbereitschaft!
Das Argument hierzu, wir haben kein Diensthandy, es wird auf dem privaten Handy angerufen, deshalb keine Rufbereitschaft.

Der Anruf kommt z.b.Samstags abends halb 12, wo geordert wird, 4.30 Winterdienst zu tätigen!

Abgerechnet wird dies nur mit Überstunden.
Die man abfeiern kann.

Frage; ist dies tariflich In Ordnung, oder gibt es da eine Unregelmäßigkeit oder ein Verstoß gegen den TVöD?

Danke
Zitieren
#12

(12.01.2025, 14:06)Gast schrieb:  Guten Tag,

Wir haben/bekommen keine Rufbereitschaft!
Das Argument hierzu, wir haben kein Diensthandy, es wird auf dem privaten Handy angerufen, deshalb keine Rufbereitschaft.

Der Anruf kommt z.b.Samstags abends halb 12, wo geordert wird, 4.30 Winterdienst zu tätigen!

Abgerechnet wird dies nur mit Überstunden.
Die man abfeiern kann.

Frage; ist dies tariflich In Ordnung, oder gibt es da eine Unregelmäßigkeit oder ein Verstoß gegen den TVöD?

Danke

Wenn Ihr erreichbar und einsatzbereit sein sollt, dann ist es Rufbereitschaft, die entsprechend zu vergüten ist. Wenn es dem Arbeitgeber egal ist, ob Ihr ans Telefon geht und ggfs. freiwillig arbeitet, dann ist es keine Rufbereitschaft.

Einfach mal testen, indem Du die private Rufnummer änderst und die neue Nummer dem Arbeitgeber nicht mitteilst (es gibt keine Verpflichtung, diese mitzuteilen, private Rufnummern unterliegen dem Datenschutz). Oder nicht ans Telefon gehen, wenn es klingelt. Oder sagen, dass Du Alkohol getrunken hast und daher nicht arbeitsfähig bist. Oder über den Personalrat beim Arbeitgeber anfragen, ob es sich um eine angeordnete Rufbereitschaft handelt.

Du siehst, es gibt verschiedene Möglichkeiten, aber man muss den Mumm haben, gegen diese Tricks des Arbeitgebers vorzugehen.
Zitieren
#13

"Frage; ist dies tariflich In Ordnung, oder gibt es da eine Unregelmäßigkeit oder ein Verstoß gegen den TVöD?"
Wenn es keine Pflicht gibt, an das Telefon zu gehen und auch nicht arbeitsfähig zu sein etc., ist das durchaus ok. Wenn der Arbeitgeber dann niemanden findet, der spontan die Arbeit übernimmt, wird er sich Gedanken machen. Auch ist spannend, wie die Rechte des Personalrates bei dem Konstrukt gewahrt werden.

Man kann dem Arbeitgeber auch die Nutzung der privaten Handy-Nummer verbieten.
Zitieren
#14

Vielen Dank für Ihre Antworten!

Die privaten Nummern brauchen wir tagsüber, damit eine Kommunikation zw.6-8 Leuten möglich ist.

Der Personalrat ist befangen und tut nichts für das Personal, er steht hinter jeder Entscheidung des Bauhofleiters.

Danke sehr
Zitieren
#15

(12.01.2025, 19:45)Gast schrieb:  Vielen Dank für Ihre Antworten!

Die privaten Nummern brauchen wir tagsüber, damit eine Kommunikation zw.6-8 Leuten möglich ist.

Der Personalrat ist befangen und tut nichts für das Personal, er steht hinter jeder Entscheidung des Bauhofleiters.

Danke sehr

Für die berufliche Kommunikation während der Arbeitszeit werden normalerweise vom Arbeitgeber Diensthandys gestellt. Ihr solltet euch nicht darauf einlassen, dafür private Handys zu verwenden.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Winterdienst so zulässig?
- Vergütung Rufbereitschaft Winterdienst
- Regelungen für den Winterdienst (Urlaub, Bereitschaft, Zuschläge)


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst