Rufbereitschaft oder Bereitschaft?
#1

Hallo, ich hab mal eine Frage: Ich arbeite beim Versorger in der Gas- und Wasserbereitschaft und muss innerhalb von 30 Minuten am Einsatzort sein und darf das Versorgungsgebiet nicht verlassen. Ist es richtig, dass ich für eine 24/7 Bereitschaft dann 18 Stunden plus Einsatzzeit bezahlt bekomme?
Oder muss das anders bezahlt werden, da der Ort, an dem ich mich aufhalte, ja vorgegeben ist?
Danke
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#2

30min am Einsatzort ist grundsätzlich mit Rufbereitschaft vereinbar.

Welcher Tarifvertrag? Aber 18 Stunden kommt in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes hin.
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