SSZ bei Kündigung - variabler Anteil
#1

Hallo,

leider finden ich erstaunlich wenig Informationen zu meinem Anliegen. Ich kann mir eigentlich fast nicht vorstellen, dass das bisher noch kein Thema war...

Aktuell beschäftige ich mich mit einem evtl. Jobwechsel. Auf Grund meiner langjährigen Betriebszugehörigkeit kann ich aber erst auf den 31.12. kündigen. Ich interpretiere den TVÖD-S bzgl. der SSZ so, dass ich diese nicht zurück zahlen muss, da ich am 01.12. ja noch in einem Angestelltenverhältnis sein werde (auch wenn bereits gekündigt). So weit so klar.

Wie verhält es sich nun aber mit dem variablen Teil der SSZ? Im Tarifvertrag wird hier ja eigentlich nicht unterschieden. Muss die Sparkasse mir daher im Folgejahr noch den variablen Teil auszahlen, auch wenn ich nicht mehr dort arbeite, oder greift jetzt hier wieder der 01.12.?!? Die SSZ würde ja für das vorangegangene Jahr gelten.

Ich würde mich über eine Antwort (bevorzugt mit kurzer Erläuterung) sehr freuen. Vielen Dank bereits im Voraus für eure Mühe!
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#2

Guten Abend,

der Post ist nun schon über ein Jahr her. Ich befinde mich in derselben Lage und befinde mich seit 1.1. in einem neuen Arbeitsverhältnis.
Wurde der variable Teil der SSZ im April noch gezahlt?
Vielen Dank und viele Grüße :-)
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#3

SSZ 2024, Kündigung zum 31.2.25
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#4

Vielen Dank!
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