16.02.2014, 20:54
Hallo
Ich arbeite in einem Kinderheim und soll die Schlafbereitschaft übernehmen. Man sagte mir, sie zählt nicht zur Arbeitszeit und wird auch nicht bezahlt. Mein Dienst soll dann mitunter so aussehen.
Mo 14-22
Die 14-22
Mi 14-22
Do 14-22
Fr 14-22 / 22-6
Sa 6-14
So 14-22
Meine Frage ist, ist es erlaubt, dass ich einen 24 h dienst machen darf ( siehe Freitag bis Samstag) ?
Dsweiteren wird mir gesagt dass die Schlafberwitschaften nicht zur Arbeitszeit gehört und auch nicht bezahlt wird. Ist das rechtens ?
Wir sind angelehnt am öffentlichen Dienst.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Ich arbeite in einem Kinderheim und soll die Schlafbereitschaft übernehmen. Man sagte mir, sie zählt nicht zur Arbeitszeit und wird auch nicht bezahlt. Mein Dienst soll dann mitunter so aussehen.
Mo 14-22
Die 14-22
Mi 14-22
Do 14-22
Fr 14-22 / 22-6
Sa 6-14
So 14-22
Meine Frage ist, ist es erlaubt, dass ich einen 24 h dienst machen darf ( siehe Freitag bis Samstag) ?
Dsweiteren wird mir gesagt dass die Schlafberwitschaften nicht zur Arbeitszeit gehört und auch nicht bezahlt wird. Ist das rechtens ?
Wir sind angelehnt am öffentlichen Dienst.
Vielen Dank für eure Hilfe.