Selbständig als Anwärter
#1

Hallo,
ich beginne bald ein Duales Studium in einer Kommune (Regierungsbezirk: Münster) als Stadtinspektor. Bislang habe ich nebenbei selbstständig verschiedene Programmierarbeiten erledigt.

Dies würde ich gerne weiter nebenbei machen. Habe gelesen, dass das grundsätzlich (nach Absprache mit künftigem Arbeitgeber) erlaubt ist, aber sehr sehr ungern gesehen wird.

Hat jemand damit Erfahrungen?

MFG
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#2

Du kannst eine Nebentätigkeit anmelden, die genehmigt werden muss. Klar ist man darüber nicht begeistert, Du scheinst Dich ja nicht zu 100 % der Ausbildung zu widmen. Es sei denn, Deine Kommune braucht später in der EDV Leute mit diesen Fähigkeiten.

Könnte besser sein, die Sachen über andere abzurechnen, z.B. Eltern, Geschwister oder Freunde. Fällt bei Programmierung ja nicht groß auf.
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#3

Ist es erlaubt, eine GmbH zu gründen und seiner Frau unabhängig vom Umsatz der GmbH als 450 € Kraft einzusetzen? Oder würde es ein Problem geben, wenn die GmbH tatsächlich weit mehr Umsatz/Gewinn erzielt?
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#4

@1. Gast
Sehe kein Problem das zu machen, wenn du dir vorher die Zustimmung beim zukünftigen Dienstherren besorgt hast. Sollte man jedoch merken, dass du während der Ausbildung schlechte Leistungen aufweist, wird man es dir eventuell untersagen.

@3. Gast
Worauf zielt die Frage ab?

Was ist mit "unabhängig vom Umsatz" gemeint?

In wie weit bezieht sich die Frage auf den Eingangspost?

Gruß
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