Sonderurlaub für Kommunalwahl
#1

Hallo zusammen,
am Montag waren noch die Reststimmen von der Kommunalwahl auszuzählen. Deshalb konnte ich nicht zum Dienst erscheinen. Ist es irgendwo gesetzlich geregelt, dass ich für diesen Tag Sonderurlaub bekommen kann?

lg. micha
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#2

Hallo, üblicherweise gibt es für die Ausübung "staatsbürgerlicher Pflichten" Sonderurlaub. Das wäre für mich ein typischer Anwendungsfall. Dazu müsste es auch eine Sonderurlaubsverordnung oder ähnliches für Rheinland Pfalz geben. Im Zweifel einfach vorher beantragen.
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