04.10.2024, 15:30
Ich arbeite in einem Bauhof als Angestellter im öffentlichen Dienst. Habe mich in meinem Wohnort als Wahlhelfer zur Verfügung gestellt. Mein Arbeitgeber gewährt mir keinen Sonderurlaub, da Arbeitsort und Wohnort nicht identisch seien. Der freie Tag würde nur denjenigen zustehen, die in dem Ort Wahlhelfer sind, in dem die Arbeitsstelle liegt. Ist das so?