Freistellung, Sonderurlaub für Wahlhelfer?
#1

Ich arbeite in einem Bauhof als Angestellter im öffentlichen Dienst. Habe mich in meinem Wohnort als Wahlhelfer zur Verfügung gestellt. Mein Arbeitgeber gewährt mir keinen Sonderurlaub, da Arbeitsort und Wohnort nicht identisch seien. Der freie Tag würde nur denjenigen zustehen, die in dem Ort Wahlhelfer sind, in dem die Arbeitsstelle liegt. Ist das so?
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#2

In welchem Bundesland arbeiten Sie denn? Kommunalrecht ist Landesrecht.

Der Sonderurlaub ist wahrscheinlich eine Art freiwillige Leistung Ihres Arbeitgebers für seine Mitarbeiter, die auch in diesem Ort Wahlhelfer sind.

Mir ist keine Rechtsgrundlage bekannt, wonach Wahlhelfer Anspruch auf Sonderurlaub hätten.

Der Wahldienst ist ja auch an einem Sonntag, also keinem regulären Arbeitstag.
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