06.01.2010, 10:33
Ich bin niedersächsischer Beamter der Bes.Gr. A9.
Mit dem Dezembergehalt erhält man in Niedersachsen Sonderzahlungen für Kinder.
Für das erste und zweite Kind jeweils 120,-- Euro. Für das dritte Kind 400,-- Euro.
Maßgebend ist, ob man für die Kinder im Dezember Kindergeld erhält.
Nun musste mein Ältester am 01.10.2009 seinen Grundwehrdienst antreten und ich bekomme
für ihn kein Kindergeld und entsprechend auch keine Sonderzahlung mehr. Soweit korrekt.
Jedoch sehe ich bei der derzeitigen Länge des Grundwehrdienstes hier eine Ungleichbehandlung.
Wäre er erst zum 01.01.10 eingezogen worden, hätte ich für Dezember 2009 noch die Sonderzahlung erhalten und für Dezember 2010 schon wieder, weil dann der Grundwehrdienst schon beendet ist. Künftig bei sechsmonatigem Grundwehrdienst trifft dies auch für zum 01.04. eingezogene Kinder zu.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Mit dem Dezembergehalt erhält man in Niedersachsen Sonderzahlungen für Kinder.
Für das erste und zweite Kind jeweils 120,-- Euro. Für das dritte Kind 400,-- Euro.
Maßgebend ist, ob man für die Kinder im Dezember Kindergeld erhält.
Nun musste mein Ältester am 01.10.2009 seinen Grundwehrdienst antreten und ich bekomme
für ihn kein Kindergeld und entsprechend auch keine Sonderzahlung mehr. Soweit korrekt.
Jedoch sehe ich bei der derzeitigen Länge des Grundwehrdienstes hier eine Ungleichbehandlung.
Wäre er erst zum 01.01.10 eingezogen worden, hätte ich für Dezember 2009 noch die Sonderzahlung erhalten und für Dezember 2010 schon wieder, weil dann der Grundwehrdienst schon beendet ist. Künftig bei sechsmonatigem Grundwehrdienst trifft dies auch für zum 01.04. eingezogene Kinder zu.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?