Sonderzahlung TV-V
#1

§ 16 Sonderzahlung 
1Der Arbeitnehmer, der am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung, über deren Höhe der Arbeitgeber jährlich neu entscheidet. 2Diese beträgt jedoch mindestens 100 v.H. des dem Arbeitnehmer im Oktober zustehenden Arbeitsentgelts

Diese Regelung müsste doch dazu führen dass das Jahres-Bruttogehalt mindestens 13 mal das Monatsgehalt ist, oder?
Die Sonderzahlung wird bei uns in zwei Zahlungen aufgeteilt und insgesamt ergibt das weniger als ein 13. Gehalt.
Übersehe ich da irgendwas?
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#2

Nein das siehst du richtig. Bei uns wird im November die Sonderzahlung komplett ausbezahlt jeweils auch gleich in der Endstufe und nicht die aktuelle die der Kollege gerade besitzt. Es kann auch bis zu 140 Prozent geben. Unser Arbeitgeber ist aber der Meinung wir arbeiten kein Akort und darum nur das 13 Monatsgehalt.
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