23.08.2018, 10:42
§ 16 Sonderzahlung
1Der Arbeitnehmer, der am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung, über deren Höhe der Arbeitgeber jährlich neu entscheidet. 2Diese beträgt jedoch mindestens 100 v.H. des dem Arbeitnehmer im Oktober zustehenden Arbeitsentgelts
Diese Regelung müsste doch dazu führen dass das Jahres-Bruttogehalt mindestens 13 mal das Monatsgehalt ist, oder?
Die Sonderzahlung wird bei uns in zwei Zahlungen aufgeteilt und insgesamt ergibt das weniger als ein 13. Gehalt.
Übersehe ich da irgendwas?
1Der Arbeitnehmer, der am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung, über deren Höhe der Arbeitgeber jährlich neu entscheidet. 2Diese beträgt jedoch mindestens 100 v.H. des dem Arbeitnehmer im Oktober zustehenden Arbeitsentgelts
Diese Regelung müsste doch dazu führen dass das Jahres-Bruttogehalt mindestens 13 mal das Monatsgehalt ist, oder?
Die Sonderzahlung wird bei uns in zwei Zahlungen aufgeteilt und insgesamt ergibt das weniger als ein 13. Gehalt.
Übersehe ich da irgendwas?