29.02.2024, 13:27
Hallo,
ich werde leider nicht ganz schlau aus dem TVV.
Ich befinde mich seit Dezember 2023 im Beschäftigungsverbot, Mutterschutz beginnt Mitte März und geht voraussichtlich bis Ende Juni. Danach beziehe ich Elterngeld und gehe in Elternzeit bis 2025.
Habe ich Anspruch auf die Sonderzahlung im November?
Normal geht man hier vom Oktober-Gehalt aus, wie wäre das dann in meinem Fall?
Vielen Dank vorab
ich werde leider nicht ganz schlau aus dem TVV.
Ich befinde mich seit Dezember 2023 im Beschäftigungsverbot, Mutterschutz beginnt Mitte März und geht voraussichtlich bis Ende Juni. Danach beziehe ich Elterngeld und gehe in Elternzeit bis 2025.
Habe ich Anspruch auf die Sonderzahlung im November?
Normal geht man hier vom Oktober-Gehalt aus, wie wäre das dann in meinem Fall?
Vielen Dank vorab